Integrationskurs mit Alphabetisierung
Alphabetisierungskurs und Orientierungskurs
gefördert vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Chemnitz und Zwickau
Integrationskurs mit Alphabetisierung
Information zum Kurs
Was ist ein Integrationskurs mit Alphabetisierung?
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung ist ein staatlich geförderter Deutschkurs plus Alphabetisierung in Verbindung mit einem Orientierungskurs. Mit Hilfe von Integrationskursen wird Ihnen die deutsche Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte Deutschlands vermittelt.
Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, dass Sie ohne Hilfe in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens selbständig handeln können.
Ziel des Alphabetisierungskurses ist es, dass Sie erfolgreich die Schriftsprache erlernen, sich in deutscher Sprache mündlich verständigen können und an den beiden Abschlusstests teilnehmen. Der Alphabetisierungskurs (Deutsch-Sprachkurs) endet mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)" und der Orientierungskurs mit dem Test "Leben in Deutschland (LID)".
Wer hat Anspruch auf einen Integrationskurs?
Ein Integrationskurs ist für Sie geeignet, wenn Sie:
- Migrant*in, Flüchtling, Zugewanderte*r sind und dauerhaft in Deutschland leben oder
- Asylbewerber*in mit guter Bleibeperspektive sind oder
- EU-Bürger*in sind oder
- deutsche/r Staatsangehörige*r ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind.
Der Integrationskurs mit Alphabetisierung ist insbesondere für Sie geeignet, wenn Sie:
- das lateinische Alphabet nicht verstehen (Zweitschriftlerner),
- keine Schule besuchen konnten.
- nie lesen und schreiben gelernt haben oder
- lesen und schreiben wegen fehlender Praxis wieder vergessen haben.
Beachten Sie!
Förderung
Je nach Ihrer persönlichen Situation kann Ihr Integrationskurs finanziell gefördert werden durch:
- das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
- die Agentur für Arbeit,
- das Jobcenter,
- die Ausländerbehörde.
Wichtig ist, dass Sie den Antrag auf Kostenbefreiung rechtzeitig stellen. Gerne beraten wir Sie, welche Förderung für Sie möglich ist.
Wie viel kostet ein Integrationskurs?
Der Integrationskurs wird aus Mitteln des Bundeshaushalts mitfinanziert.
Als Kursteilnehmer müssen Sie einen Eigenbeitrag von 2,20 € für jede Unterrichtsstunde zahlen. Der Integrationskurs besteht aus 1.000 Stunden. Der gesamte Kurs (Sprachkurs und Orientierungskurs) kostet Sie 2.200 €.
Sie müssen diesen Beitrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden zahlen.
Wenn Sie den Abschlusstest am Ende des Integrationskurses bestehen (innerhalb von 2 Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Hälfte Ihres Eigenbeitrages zurückbekommen.
Spätaussiedler*in
Fahrtkosten
Wenn Sie an unserem Integrationskurs teilnehmen und Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, können Sie einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten.
Bedingung ist, dass der Fußweg vom Wohnort bis zum Schulungsort mindestens 3 km beträgt.
Den Zuschuss können Sie auch dann erhalten, wenn Ihr Integrationskurs gefördert wird.
Der Deutschkurs mit Alphabetisierung
Der Deutschkurs mit Alphabetisierung umfasst 900 Unterrichtsstunden. Ziel des Kurses ist es, dass Sie:
- lesen und schreiben lernen,
- sich im täglichen Leben in Ihrer Umgebung selbständig sprachlich zurechtfinden und
- entsprechend Ihres Alters und Bildungsstandes ein Gespräch führen und sich schriftlich ausdrücken können.
Angestrebt wird, dass Sie Sprachkenntnisse bis zum Niveau A2.2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) erreichen. Darüber hinaus ist es Ihnen auch möglich, ein Niveau oberhalb von A2 zu erzielen.
Der Deutschkurs mit Alphabetisierung ist in einen Basis-Alpha-Kurs und zwei Aufbau-Alpha-Kursen unterteilt. Sowohl der Basiskurs als auch die Aufbaukurse sind jeweils in 3 Module mit unterschiedlichen Leistungsstufen unterteilt. So lernen Sie die deutsche Sprache schrittweise bis zum Niveau A2.2.
Inhalt des Deutschkurses mit Alphabetisierung
Im Basiskurs erwerben Sie grundlegende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse. Sie lernen Buchstaben und Buchstabengruppen und das Lesen und Schreiben von Wörtern und Sätzen.
Aufbauend auf dem Basiskurs wird in den Aufbaukursen Ihr Lese- und Schreibwortschatz erweitert und Ihre Deutschkenntnisse vertieft. Neben den Kenntnissen der deutschen Sprache werden interkulturelle und landeskundliche Kompetenzen vermittelt.
Im Alphabetisierungskurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel:
- Ämter und Behörden,
- Arbeit und Arbeitssuche,
- Ausbildung und Weiterbildung,
- Banken und Versicherungen,
- Betreuung und Ausbildung der Kinder,
- Einkaufen,
- Gesundheit,
- Mediennutzung,
- Mobilität,
- Unterricht,
- Wohnen.
„Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)“
Der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ ist die Sprachprüfung zur Feststellung Ihrer Deutschkenntnisse und dient als abschließende Sprachprüfung Ihres Integrationskurses. Als Prüfungsteilnehmer*in bewältigen Sie kommunikative Aufgaben in den vier Bereichen:
- Lesen,
- Hören,
- Schreiben und
- Sprechen.
Der „Deutsch-Test für Zuwanderer“ setzt Sprachkenntnisse auf dem Sprachniveau A2 und B1 voraus.
Die Sprachprüfung DTZ
Um das Gesamtergebnis A2 zu erreichen müssen Sie:
- A2 in der mündlichen Prüfung und
- A2 in mindestens einem anderen Prüfungsteil („Hören - Lesen“ oder „Schreiben“) erreichen.
Um das Gesamtergebnis B1 zu erreichen müssen Sie:
- B1 in der mündlichen Prüfung und
- B1 in mindestens einem anderen Prüfungsteil („Hören - Lesen“ oder „Schreiben“) erreichen.
Beachten Sie!
Wenn Sie immer ordnungsgemäß am Unterricht teilgenommen, das volle Stundenkontingent des Integrationskurses ausgeschöpft, aber in der Sprachprüfung des Abschlusstests das Sprachniveau B1 nicht erreicht haben, können Sie einen Antrag auf einmalige Wiederholung von 300 Unterrichteinheiten stellen.
Sie können dann auch noch einmal kostenlos an der Sprachprüfung DTZ teilnehmen.
Der Orientierungskurs
Nach dem Deutsch-Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs.
Der Orientierungskurs umfasst 100 Unterrichtsstunden. Ziel des Orientierungskurses ist es, dass Sie wichtige Kenntnisse erwerben zur:
- Rechtsordnung,
- Kultur und
- Geschichte in Deutschland.
Sie sprechen über die Rechte und Pflichten die jeder Einwohner und Staatsbürger in Deutschland hat. Über Werte des demokratischen Staatswesens und dessen Prinzipien, wie zum Beispiel Rechtsstaatlichkeit, Toleranz, Gleichberechtigung und Religionsfreiheit.
Abschlusstest - „Leben in Deutschland (LID)“
Der Test „Leben in Deutschland (LID)“ findet im Anschluss an Ihren Orientierungskurs statt.
Die Vorbereitung auf den Test ist ein Teil des Orientierungskurses.
Der Test enthält beispielsweise Fragen zum politischen System Deutschlands, der religiösen Vielfalt und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Mit dem Abschlusstest LID haben Sie die Möglichkeit, gleichzeitig sowohl das Bestehen des Orientierungskurses als auch die für eine Einbürgerung notwendigen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachzuweisen.
Ihr Test „Leben in Deutschland (LID)“
Sie bekommen einen Fragebogen mit insgesamt 33 Fragen.
Auf dem Fragebogen gibt es zu jeder Frage vier mögliche Antworten. Sie müssen jeweils die richtige Antwort ankreuzen.
Insgesamt haben Sie 60 Minuten Zeit die 33 Fragen zu beantworten.
Den Test haben Sie bestanden, wenn Sie mindestens 15 Fragen richtig beantwortet haben.
Für den Nachweis Ihrer Kenntnisse für eine mögliche Einbürgerung müssen Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten.
Wie melden Sie sich an?
Vor der Anmeldung müssen Sie an einem Beratungsgespräch und an einem Einstufungstest teilnehmen. Die Beratung ist verpflichtend wenn Sie an einem Integrationskurs teilnehmen möchten.
Für das Beratungsgespräch und den Einstufungstest müssen Sie nichts bezahlen.
Für Ihre Anmeldung zum Integrationskurs bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- die Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs (diese wird ausgestellt durch die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder das Jobcenter);
- den Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II Bezug (ALG II Bescheid) oder Sozialhilfe;
- ein Ausweisdokument, das Ihre Identität bestätigt (Pass, Ausweis, Meldebescheinigung der Gemeinde).