Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der F+U Gemeinnützige Bildungseinrichtung für Fortbildung und Umschulung Sachsen GmbH, nachfolgend fuu sachsen ggmbh genannt.

1. Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge mit Teilnehmenden der Fort- und Weiterbildungsangebote der fuu sachsen ggmbh und deren Geschäftsbereiche, derzeit Bénédict School, mediCampus, Johannes-Daniel-Falk-Zentrum für berufliche Bildung, Elsa-Brändström-Schule, Internationale Projekte, Berufsbildende Schule Gerd Condé, Stefan-Heym-Gymnasium, Stöckhardt Gymnasium, Institut für Sprache und Kultur und Hort Schönau Weltentdecker.

(2) Unter Bildungsangeboten werden im Folgenden alle Lehrgänge und Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, Integration sowie der Besuch an unseren Schulen bezeichnet, unabhängig ob sie in Präsenz, hybrid oder digitalem Unterrichtsformat stattfinden.
(3) Teilnehmende sind natürliche Personen, die als Vertragspartner*in an einem Bildungsangebot teilnehmen.
(4) Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen in den Schulungs- bzw. Teilnehmendenverträgen gehen den nachfolgenden Bestimmungen vor.

2. Anmeldung und Organisation

(1) An den Bildungsangeboten der fuu sachsen ggmbh kann jeder teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(2) Soweit für das Bildungsangebot Zugangsvoraussetzungen vorgegeben sind, ist deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme.
(3) Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Bildungsangebot muss schriftlich erfolgen.
(4) Die Anmeldung ist für den Bewerber/ die Bewerberin verbindlich, eine schriftliche Anmeldebestätigung erfolgt durch die fuu sachsen ggmbh bzw. einer deren Geschäftsbereiche.
(5) Ein bindender Teilnahme- bzw. Schulungsvertrag zwischen der fuu sachsen ggmbh und dem Bewerber/ der Bewerberin kommt erst durch beiderseitige Unterzeichnung der schriftlichen Vertragsurkunde zustande.
(6) Die konkrete Aufteilung sowie die Dauer des Lehrganges sind im Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrag geregelt. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten. Praktische Lehreinheiten beim Praxispartner umfassen 60 Minuten.

3. Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme richten sich nach Dauer und Inhalt des einzelnen Bildungsgebots und enthalten u.a. Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren und Unterrichtsmaterial sowie sonstige Kosten (wie beispielsweise Exkursionskosten und / oder zusätzliches Lehr- und Arbeitsmaterial).
(2) Die Kostentragung, insbesondere der Anteil des Teilnehmenden, ist abhängig von der Einbeziehung von Fördermitteln auf EU-, Bundes- und Landesebene. Die Ausstellung von Rechnungen und deren Modalitäten werden in Schulungs- bzw. Teilnehmendenverträgen geregelt.
(3) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat bargeldlos auf das im Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrag angegebene Konto der fuu sachsen ggmbh zu erfolgen.
(4) Der Teilnehmende erhält von der fuu sachsen ggmbh für die Wahrnehmung des Bildungsangebotes keine Vergütung. Ansprüche, die gem. SGB II / SGB III gegenüber der Arbeitsagentur, dem Jobcenter oder gegenüber dem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, bleiben unberührt.

4. Pflichten der Vertragspartner

(1) Die Leistungen und Pflichten im Rahmen des Bildungsangebotes werden in den spezifischen Schulungs- bzw. Teilnehmendenverträgen geregelt. Im Allgemeinen verpflichtet sich die fuu sachsen ggmbh wie folgt:

  • Vor Vertragsabschluss findet i.d.R. ein Beratungsgespräch statt, in welchen die Teilnehmenden u.a. über Inhalte, Dauer und Kosten des Bildungsangebotes informiert werden.
  • Bildungsangeboten, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, liegen der jeweils maßgebliche Ausbildungsrahmenplan sowie die einschlägigen Prüfungs-anforderungen zugrunde und es wird eine inhaltliche und zeitliche Gliederung erstellt.
  • Alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Weiterbildungsziels erforderlich sind, werden in bedarfsgerechter Weise vermittelt.
  • Es werden nur solche Personen mit der Durchführung von Bildungsangeboten beauftragt, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind.
  • Das Bildungsangebot wird an Plätzen durchgeführt, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind.
  • Den Teilnehmenden werden alle Lern- und Hilfsmittel, insbesondere Fachliteratur, die zur Teilnahme am Bildungsangebot und zum Ablegen von Prüfungen zwingend notwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nähere Angaben zu den erforderlichen Lern- und Hilfsmitteln sowie darüber, ob diese jeweils leihweise für die Dauer des Bildungsangebotes oder aber zum dauerhaften Verbleib überlassen werden, sind den zur Weiterbildung gehörenden Unterlagen (z.B. Medienliste, MVD) zu entnehmen.
  • Den Teilnehmenden werden in der Hauptsache nur solche Tätigkeiten und Aufgaben übertragen, die dem Bildungszweck dienen.
  • Den Teilnehmenden wird die zur Teilnahme an Prüfungen und Maßnahmen erforderliche Zeit gewährt.
  • Den Teilnehmenden wird nach erfolgreicher Beendigung ein Zeugnis bzw. Zertifikat ausgestellt; bei vorzeitigem Abbruch erhält der Teilnehmende eine Teilnehmendenbescheinigung. Unbeschadet dessen können andere Regelungen im Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrag getroffen werden.

(2) Teilnehmende sind vertraglich wie folgt verpflichtet:

  • Die Regeln des Geschäftsbereiches der fuu sachsen ggmbh bzw. des Praxispartners für das Verhalten in den Unterrichtsräumen, Fachkabinetten und den Fluren im und außerhalb des Unterrichts sind zu beachten.
  • Die jeweils gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
  • Soweit innerhalb von Bildungsmaßnahmen Teile an externen Bildungsstätten durchgeführt wird, ist der Teilnehmende verpflichtet, sich entsprechend der vorgefundenen Betriebsgegebenheiten dem Arbeits- und Organisationsablauf anzupassen. Insbesondere sind Ordnungs-, Sorgfalts-, Anwesenheits- und Schutzpflichten gegenüber der Einrichtung sowie diesbezügliche Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Unbeschadet dessen gelten auch die im Zusammenhang die Anweisungen und Vorschriften durch das Personal vor Ort.
  • Externe Nachweise (wie beispielsweise Qualifizierung, Arbeitszeugnisse usw.), die als Nachweis der Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Bildungsangebot gelten, müssen fristgerecht eingereicht werden.
  • Die von der fuu sachsen ggmbh zur Verfügung gestellten Geräte und Medien (PCs, DVD-Player, CD-Player usw.) dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln. Eine weitere Installation von Programmen, Software und Lizenzen sowie die Nutzung entgegen den geltenden Lizenzbestimmungen ist nicht gestattet. Die fuu sachsen ggmbh behält sich bei Verstößen Schadensersatz- und Regressansprüche vor, auch soweit durch ein Fehlverhalten bzw. einen Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind.
  • Es dürfen nur die von der fuu sachsen ggmbh zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Die Datenträger müssen am Ende des Unterrichtstages im Schulungsraum zurückgelassen werden und sind Eigentum der fuu sachsen ggmbh. Nach Rücksprache mit der Kursleitung dürfen die Datenträger am Ende des Bildungsangebots gegebenenfalls mit nach Hause genommen werden.
  • Lernmaterialien, die von der fuu sachsen ggmbh für die Zeit der Bildungsmaßnahme oder einzelner Maßnahmeabschnitte zur Verfügung gestellt werden, sind spätestens mit Ende der Bildungsmaßnahme bzw. des betreffenden Maßnahmeabschnittes in einem dem Ausgabezeitpunkt entsprechenden Zustand an die fuu sachsen ggmbh zurückzugeben. Sollte die Rückgabe nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Bildungsmaßnahme bzw. des betreffenden Maßnahmeabschnittes erfolgt sein, so behält sich die fuu sachsen ggmbh das Recht vor, diese Lernmaterialien dem Teilnehmenden in Rechnung zu stellen.

5. Beendigung und Änderung des Vertrages

5.1 Form

(1) Kündigung des bzw. Rücktritt vom Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrag durch den Teilnehmenden müssen in Textform, Kündigung und Änderung durch die fuu sachsen ggmbh in Schriftform erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Zugang der Erklärung bei der anderen Vertragspartei, bei der fuu sachsen ggmbh auch bei deren für das Fort- und Weiterbildungsangebot zuständigen Geschäftsbereich maßgeblich.

5.2 Kündigung, Rücktritt, Nichtantritt und Abbruch durch den Teilnehmenden

(1) Der Teilnehmende kann vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt des Teilnehmenden werden durch die fuu sachsen ggmbh folgende Gebühren erhoben:

  • Bei Rücktritt vom Vertrag 14 Tage vor Fort-/Weiterbildungsbeginn wird eine Gebühr von 50% der Lehrgangskosten berechnet.
  • Bei Rücktritt vom Vertrag 7 Tage vor Fort-/Weiterbildungsbeginn wird eine Gebühr von 80% der Lehrgangskosten berechnet.
  • Bei Rücktritt vom Vertrag 3 Tage vor Fort-/Weiterbildungsbeginn und bei Nichtantritt sowie bei Abbruch (z. B. durch Nichterscheinen oder Kündigung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt) des bereits begonnenen Lehrgangs wird eine Gebühr von 100% der Lehrgangskosten berechnet.
(2) Dem Teilnehmenden wird keine Gebühr in Rechnung gestellt, wenn durch ihn eine Ersatzperson vermittelt wird, die sich bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht selbst angemeldet hatte.
(3) Nach Beginn der Fort- / Weiterbildungsmaßnahme kann der Teilnehmende aus in seiner Person liegendem wichtigen Grund, insbesondere Erkrankung, Beginn eines Studiums oder einer beruflichen Tätigkeit, den Vertrag außerordentlich kündigen. Der wichtige Grund ist in jedem Fall nachzuweisen. Bei sonach berechtigter Kündigung wird keine Gebühr erhoben.
(4) Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten / Seminarstunden durch den Teilnehmenden berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Der erfolgreiche Abschluss des Lehrgangs mit den entsprechenden Bescheinigungen ist bei einem solchen Sachverhalt im Regelfall gefährdet.
(5) Im Fall einer Förderung gelten ggf. von den vorstehenden Regelungen abweichende Kündigungs- und Rücktrittsrechte entsprechend den Regelungen des Fördermittelgebers sowie dessen gesetzliche Vorschriften. Die Regelungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zu Kündigungs- und Rücktrittsrecht sind Bestandteil des Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrages.
(6) Im Fall einer Förderung des Bildungsangebotes werden bei Inanspruchnahme eines bestehenden Rücktritts- oder Kündigungsrechts die bereits für die Maßnahme gezahlten Beträge erstattet. Der Abbruch des Bildungsangebotes erfolgt stets im Einvernehmen mit dem Fördermittelgeber. Der Abbruch ist der fuu sachsen ggmbh unverzüglich in Textform mitzuteilen.

5.3 Kündigung, Rücktritt und Änderung durch die fuu sachsen ggmbh

(1) Der Beginn eines Lehrganges ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Die fuu sachsen ggmbh und deren Geschäftsbereiche behalten sich vor, bei mangelnder Beteiligung oder aufgrund anderer, von ihr nicht zu vertretender Gründe angekündigte Lehrgänge zu verschieben oder abzusagen. Sobald der Grund für eine Absage bzw. Verschiebung der Veranstaltung vorliegt, werden die Teilnehmenden schriftlich oder telefonisch in Kenntnis gesetzt.
(2) Der Wechsel von Lehr- und Ausbildungspersonal oder Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmenden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgeltes.

(3) Die fuu sachsen ggmbh behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrages vor,

  • ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der Teilnehmende mit fälligen Zahlungen im Verzug befindet;
  • wenn der Teilnehmende durch unentschuldigtes Fehlen und trotz Ermahnung die gesetzlich vorgegebene Fehlstundenzahl überschritten hat. Ebenfalls kann die fuu sachsen ggmbh den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmende trotz Ermahnung durch Verstöße gegen die Hausordnung oder auf sonstige Weise den Unterricht stört und dadurch für den Teilnehmenden selbst oder für andere Teilnehmenden das Lernen behindert wird.

6. Urheberrecht

(1) Lehrunterlagen und Lernmittel sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Einwilligung der fuu sachsen ggmbh, des Herstellers oder des sonstigen Verwertungsberechtigten weder vervielfältigt, verändert, an Dritte übermittelt oder öffentlich wiedergegeben, noch zu anderen als den vereinbarten Weiterbildungszwecken verwendet werden. Dies gilt auch nach Beendigung des Bildungsangebotes.
(2) Urheber- und Verwertungsrechte Dritter an Lehrunterlagen und Lernmitteln, die in das Eigentum des Teilnehmenden übergehen, sind auch nach dem Ende des Bildungsangebotes zu beachten.

7. Datenschutz

(1) Die fuu sachsen ggmbh verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Zu Beginn des Lehrganges werden die Teilnehmenden über den Umgang mit personenbezogenen Daten und ihre Rechte belehrt.

Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die fuu sachsen ggmbh nach den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und die den Teilnehmenden in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte können in der Datenschutzerklärung der fuu sachsen ggmbh unter https://www.fuu-sachsen.de/datenschutz eingesehen werden.

(2) Unter Umständen ist für die Durchführung des Bildungsangebotes eine Weiterleitung von personenbezogenen Daten an den Fördermittelgeber notwendig. Dies erfolgt nach den Regelungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung.
(3) Im Rahmen von Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme sowie maßnahmebezogenen Praktika und Maßnahmen beim Arbeitgeber werden bei Erfordernis personenbezogene Daten des Teilnehmenden an den Kooperationspartner für die genannten Zwecke weitergeleitet.

8. Prüfungen

(1) Die fuu sachsen ggmbh unterstützt den Teilnehmenden bei der Antragstellung auf Zulassung zu einer das Bildungsangebot begleitenden oder abschließenden Prüfung oder Zertifizierung. Unbeschadet dessen bleibt allein der Teilnehmende für die ordnungsgemäße Erbringung der erforderlichen Anmeldeunterlagen, insbesondere die Darlegung der persönlichen Prüfungseignung gegenüber den zuständigen Stellen, zuständig und verantwortlich.
(2) Die Kosten für Prüfungen und Zertifizierungen, die von der fuu sachsen ggmbh selbst durchgeführt werden, sind in der Lehrgangsgebühr enthalten. Die Kosten für Prüfungen und Zertifizierungen durch Dritte hat der Teilnehmende selbst zu tragen. Vorstehende Regelungen gelten nicht, soweit in dem Teilnahmevertrag ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.
(3) Im Rahmen des Bestrebens der fuu sachsen ggmbh, das Bildungsangebot fortlaufend zu verbessern, werden auch Statistiken über die Abschlussergebnisse der Teilnehmer benötigt. Die erlangten Daten werden nur in anonymisierter Form und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet.

9. Haftung

(1) Die fuu sachsen ggmbh haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die durch eine schuldhafte Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Ferner haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Teilnehmende ist gegen Unfälle (während der Unterrichtszeit bei Maßnahmen nach SGB II und SGB III, bei aus Eigeninitiative berufsfortbildenden Maßnahmen, Veranstaltungen und Meisterkursen; während einem vom Bildungsträger veranlassten Praktikum ohne Entgelt vom Praktikumsunternehmen) bei dem für den Bildungsträger zuständigen Unfallversicherungsträger gesetzlich versichert. Personen, die sich im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit beruflich weiterbilden, werden nicht durch die fuu sachsen ggmbh versichert.
(3) Die fuu sachsen ggmbh haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände des Teilnehmenden.
(4) Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der Teilnehmende selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.
(5) Die fuu sachsen ggmbh hat alle in Publikationen und auf Internetseiten bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Die Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereit gestellten Informationen ist daher auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

10. Geheimhaltung

(1) Die Vertragsparteien werden Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse des jeweils anderen Vertragspartners nur zur Erreichung der vertraglich geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten über sie Verschwiegenheit wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen. Sollte die Weitergabe an Dritte zur Erreichung der Vertragsziele notwendig sein oder werden, so hat die jeweilige Vertragspartei zuvor die Zustimmung des Vertragspartners in Textform einzuholen. Dem Dritten ist seinerseits die Verpflichtung zur Geheimhaltung entsprechend dieser Ziffer aufzuerlegen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist der Ort, an dem die fuu sachsen ggmbh ihre jeweiligen vertraglichen Leistungen erbringt. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Chemnitz.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Wirksamkeit

(1) Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Gewollten am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.