Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge mit Teilnehmenden der Fort- und Weiterbildungsangebote der fuu sachsen ggmbh und deren Geschäftsbereiche, derzeit Bénédict School, mediCampus, Johannes-Daniel-Falk-Zentrum für berufliche Bildung, Elsa-Brändström-Schule, Internationale Projekte, Berufsbildende Schule Gerd Condé, Stefan-Heym-Gymnasium, Stöckhardt Gymnasium, Institut für Sprache und Kultur und Hort Schönau Weltentdecker.
2. Anmeldung und Organisation
3. Kosten und Zahlungsbedingungen
4. Pflichten der Vertragspartner
(1) Die Leistungen und Pflichten im Rahmen des Bildungsangebotes werden in den spezifischen Schulungs- bzw. Teilnehmendenverträgen geregelt. Im Allgemeinen verpflichtet sich die fuu sachsen ggmbh wie folgt:
- Vor Vertragsabschluss findet i.d.R. ein Beratungsgespräch statt, in welchen die Teilnehmenden u.a. über Inhalte, Dauer und Kosten des Bildungsangebotes informiert werden.
- Bildungsangeboten, die zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen, liegen der jeweils maßgebliche Ausbildungsrahmenplan sowie die einschlägigen Prüfungs-anforderungen zugrunde und es wird eine inhaltliche und zeitliche Gliederung erstellt.
- Alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die zum Erreichen des Weiterbildungsziels erforderlich sind, werden in bedarfsgerechter Weise vermittelt.
- Es werden nur solche Personen mit der Durchführung von Bildungsangeboten beauftragt, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind.
- Das Bildungsangebot wird an Plätzen durchgeführt, die nach Art und Ausstattung dazu geeignet sind.
- Den Teilnehmenden werden alle Lern- und Hilfsmittel, insbesondere Fachliteratur, die zur Teilnahme am Bildungsangebot und zum Ablegen von Prüfungen zwingend notwendig sind, unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Nähere Angaben zu den erforderlichen Lern- und Hilfsmitteln sowie darüber, ob diese jeweils leihweise für die Dauer des Bildungsangebotes oder aber zum dauerhaften Verbleib überlassen werden, sind den zur Weiterbildung gehörenden Unterlagen (z.B. Medienliste, MVD) zu entnehmen.
- Den Teilnehmenden werden in der Hauptsache nur solche Tätigkeiten und Aufgaben übertragen, die dem Bildungszweck dienen.
- Den Teilnehmenden wird die zur Teilnahme an Prüfungen und Maßnahmen erforderliche Zeit gewährt.
- Den Teilnehmenden wird nach erfolgreicher Beendigung ein Zeugnis bzw. Zertifikat ausgestellt; bei vorzeitigem Abbruch erhält der Teilnehmende eine Teilnehmendenbescheinigung. Unbeschadet dessen können andere Regelungen im Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrag getroffen werden.
(2) Teilnehmende sind vertraglich wie folgt verpflichtet:
- Die Regeln des Geschäftsbereiches der fuu sachsen ggmbh bzw. des Praxispartners für das Verhalten in den Unterrichtsräumen, Fachkabinetten und den Fluren im und außerhalb des Unterrichts sind zu beachten.
- Die jeweils gültige Hausordnung sowie die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
- Soweit innerhalb von Bildungsmaßnahmen Teile an externen Bildungsstätten durchgeführt wird, ist der Teilnehmende verpflichtet, sich entsprechend der vorgefundenen Betriebsgegebenheiten dem Arbeits- und Organisationsablauf anzupassen. Insbesondere sind Ordnungs-, Sorgfalts-, Anwesenheits- und Schutzpflichten gegenüber der Einrichtung sowie diesbezügliche Vorschriften zu beachten und einzuhalten. Unbeschadet dessen gelten auch die im Zusammenhang die Anweisungen und Vorschriften durch das Personal vor Ort.
- Externe Nachweise (wie beispielsweise Qualifizierung, Arbeitszeugnisse usw.), die als Nachweis der Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Bildungsangebot gelten, müssen fristgerecht eingereicht werden.
- Die von der fuu sachsen ggmbh zur Verfügung gestellten Geräte und Medien (PCs, DVD-Player, CD-Player usw.) dürfen nur nach Weisung der Kursleitung bedient werden. Die Geräte und Medien sind pfleglich zu behandeln. Eine weitere Installation von Programmen, Software und Lizenzen sowie die Nutzung entgegen den geltenden Lizenzbestimmungen ist nicht gestattet. Die fuu sachsen ggmbh behält sich bei Verstößen Schadensersatz- und Regressansprüche vor, auch soweit durch ein Fehlverhalten bzw. einen Lizenzverstoß Rechte Dritter berührt sind.
- Es dürfen nur die von der fuu sachsen ggmbh zu Übungszwecken ausgegebenen Datenträger, die als solche gekennzeichnet sind, verwendet werden. Die Datenträger müssen am Ende des Unterrichtstages im Schulungsraum zurückgelassen werden und sind Eigentum der fuu sachsen ggmbh. Nach Rücksprache mit der Kursleitung dürfen die Datenträger am Ende des Bildungsangebots gegebenenfalls mit nach Hause genommen werden.
- Lernmaterialien, die von der fuu sachsen ggmbh für die Zeit der Bildungsmaßnahme oder einzelner Maßnahmeabschnitte zur Verfügung gestellt werden, sind spätestens mit Ende der Bildungsmaßnahme bzw. des betreffenden Maßnahmeabschnittes in einem dem Ausgabezeitpunkt entsprechenden Zustand an die fuu sachsen ggmbh zurückzugeben. Sollte die Rückgabe nicht innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Bildungsmaßnahme bzw. des betreffenden Maßnahmeabschnittes erfolgt sein, so behält sich die fuu sachsen ggmbh das Recht vor, diese Lernmaterialien dem Teilnehmenden in Rechnung zu stellen.
5. Beendigung und Änderung des Vertrages
5.1 Form
5.2 Kündigung, Rücktritt, Nichtantritt und Abbruch durch den Teilnehmenden
(1) Der Teilnehmende kann vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt des Teilnehmenden werden durch die fuu sachsen ggmbh folgende Gebühren erhoben:
- Bei Rücktritt vom Vertrag 14 Tage vor Fort-/Weiterbildungsbeginn wird eine Gebühr von 50% der Lehrgangskosten berechnet.
- Bei Rücktritt vom Vertrag 7 Tage vor Fort-/Weiterbildungsbeginn wird eine Gebühr von 80% der Lehrgangskosten berechnet.
- Bei Rücktritt vom Vertrag 3 Tage vor Fort-/Weiterbildungsbeginn und bei Nichtantritt sowie bei Abbruch (z. B. durch Nichterscheinen oder Kündigung, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt) des bereits begonnenen Lehrgangs wird eine Gebühr von 100% der Lehrgangskosten berechnet.
5.3 Kündigung, Rücktritt und Änderung durch die fuu sachsen ggmbh
(3) Die fuu sachsen ggmbh behält sich das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Schulungs- bzw. Teilnehmendenvertrages vor,
- ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund, insbesondere, wenn sich der Teilnehmende mit fälligen Zahlungen im Verzug befindet;
- wenn der Teilnehmende durch unentschuldigtes Fehlen und trotz Ermahnung die gesetzlich vorgegebene Fehlstundenzahl überschritten hat. Ebenfalls kann die fuu sachsen ggmbh den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmende trotz Ermahnung durch Verstöße gegen die Hausordnung oder auf sonstige Weise den Unterricht stört und dadurch für den Teilnehmenden selbst oder für andere Teilnehmenden das Lernen behindert wird.
6. Urheberrecht
7. Datenschutz
(1) Die fuu sachsen ggmbh verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Zu Beginn des Lehrganges werden die Teilnehmenden über den Umgang mit personenbezogenen Daten und ihre Rechte belehrt.
Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch die fuu sachsen ggmbh nach den gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und die den Teilnehmenden in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte können in der Datenschutzerklärung der fuu sachsen ggmbh unter https://www.fuu-sachsen.de/datenschutz eingesehen werden.